Anhebung der Grenze bei der Ist-Besteuerung auf 800.000 EUR (BGBl.)
Die Möglichkeit der Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten statt vereinbarten Entgelten wird von 600.000 EUR auf 800.000 EUR angehoben.
Gilt ab Besteuerungszeitraum 2024
Quelle
§ 20 Satz 1 Nr. 1 UStG
Wachstumschancengesetz, am 27.3.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet