Umsatzsteuer-Voranmeldung, Anhebung der Grenze von 1.000 EUR auf 2.000 EUR (BGBl.)

Auf die Übermittlung einer Umsatzsteuer-Voranmeldung wird bei Kleinunternehmern i. S. v. § 19 Abs. 1 UStG grundsätzlich verzichtet.

Neu ist, dass Unternehmer durch das Finanzamt von der Verpflichtung zur Abgabe der Voranmeldung und Entrichtung der Vorauszahlung befreit werden sollen, wenn die Steuer für das vorausgegangene Kalenderjahr nicht mehr als 2.000 EUR (bisher 1.000 EUR) betragen hat.

Gilt ab Besteuerungszeitraum 2025 (vor 2024).

 

Quelle

§ 18 UStG
Wachstumschancengesetz, am 27.3.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet

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