Unschädlichkeitsgrenze bei der erweiterten Kürzung bei der Gewerbesteuer (BGBl.)

Um den Ausbau der Solarstromerzeugung und den Betrieb von Ladesäulen weiter voranzutreiben, steigt bei der erweiterten Kürzung für Grundstücksunternehmen die Unschädlichkeitsgrenze von 10 Prozent auf 20 Prozent.

Gilt ab Erhebungszeitraum 2023.

 

Quelle

§ 9 Nr. 1 Satz 3 Buchst. b GewStG
Wachstumschancengesetz, am 27.3.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet

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