Grundsteuerreform – Wichtige Angaben für die Feststellungserklärung

Wir haben Sie bereits darüber informiert, dass Sie als Grundstückseigentümer im Jahr 2022 zur Abgabe einer Feststellungserklärung verpflichtet sind. Die Erklärung muss zwischen dem 1.7.2022 und 31.10.2022 beim Finanzamt elektronisch per ELSTER eingereicht werden.

Die Zeitspanne für die Abgabe ist mit 4 Monaten und angesichts der Menge an zu erklärenden Grundstücken äußerst knapp bemessen. Da für die Deklaration einige Daten erforderlich sind, möchten wir Sie bitten, schon möglichst früh die nötigen Angaben vorzubereiten. Diese müssen herausgesucht und bei Bedarf angefordert werden – was Zeit kostet.

Hinweis

In der Regel erfolgt keine individuelle Aufforderung zur Abgabe der Erklärung durch die Finanzämter (sondern lediglich eine öffentliche Bekanntmachung). Sollten Sie dennoch auch schriftlich informiert werden (z.B. durch Ihre Kommune), bitten wir Sie, uns diese Unterlagen weiterzuleiten.

Welche Angaben benötigen wir von Ihnen?

Für jedes Objekt werden für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts insbesondere diese Angaben benötigt:

  • Lage des Grundstücks bzw. des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft
  • Gemarkung, Flur und Flurstück des Grundvermögens
  • Eigentumsverhältnisse
  • Grundstücksart (unbebaut, Wohngrundstück, andere Bebauung
  • Fläche des Grundstücks
  • ggf. Wohnfläche bzw. Grundfläche des Gebäudes
  • mehrere Gemeinden [ja/nein]
  • Miteigentumsanteil [Zähler/Nenner]
  • Nutzungsart
  • Baudenkmal [ja/nein]
  •  ggf. Abbruchverpflichtung

Sie finden die entsprechenden Daten zum Beispiel im Kaufvertrag, in der Flurkarte, im Grundbuchblatt, im Einheitswertbescheid, im Grundsteuerbescheid oder in der Teilungserklärung.

Bitte tragen Sie die Daten direkt in die von uns beigefügte Vorerfassungs-Excel-Tabelle ein. Bitte lassen Sie uns auch die Unterlagen, aus denen sich die entsprechenden Daten ergeben, per E-Mail zukommen. Sollten diese erforderlichen grundstücksbezogenen Daten nicht (mehr) auffindbar sein, kann eine Flurkarte beim Vermessungsamt und ein Grundbuchauszug beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden.

Zusätzlich arbeiten wir mit einer Software (optitax), wodurch weitere manuelle Datenerfassungen verringert werden. Auch die Erteilung Ihrer Freigabe zur Übermittlung der Erklärung an das Finanzamt wird über das Portal der Software (optitax) erfolgen.

Mit einem entsprechenden Zugang kommen wir in einem weiteren Schritt auf Sie zu.

 Weitere Informationen zur Grundsteuerreform

Wenn Sie mehr über die Änderungen durch die Grundsteuerreform erfahren möchten, empfehlen wir Ihnen die unterhaltsame Video-Reihe "Grundsteuer 2022 – Alles wird neu!", um sich einen schnellen Überblick zu verschaffen. Die Videos sind im Internet über die folgenden Links für Sie frei zugänglich (©Haufe Redaktion):

Grundsteuer 2022 – Alles wird neu!

Teil 1: https://playout.3qsdn.com/embed/87271e3b-6195-11ec-99ef-3cecef385192

Teil 2: https://playout.3qsdn.com/embed/317e485c-6706-11ec-99ef-3cecef385192

Teil 3: https://playout.3qsdn.com/embed/bd81c553-6707-11ec-99ef-3cecef385192

 Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden.

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