Frist zur Abgabe der Grundsteuer-Feststellungserklärungen bis zum 31.01.2023 verlängert (BMF)
Die Finanzminister der Länder haben sich auf eine bundesweit einheitliche Verlängerung der Abgabefrist geeinigt.
Die Frist zur Abgabe der Grundsteuer-Feststellungserklärungen am 31.10.2022 war früh. Bisher ist erst rund ein Fünftel der Erklärungen eingegangen.
Die Finanzminister der Länder haben gestern gemeinsam mit Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) beschlossen, die Abgabefrist für die Grundsteuer-Feststellungserklärungen bundesweit einheitlich um drei Monate zu verlängern.
Eigentlich war der 31.10.2022 als Frist gesetzt worden. Nun ist der letzte mögliche Abgabetermin der 31. Januar 2023.
Damit reagieren die Minister auf die Tatsache, dass bislang erst rund 20 Prozent der Grundsteuer-Feststellungserklärungen bei den Finanzämtern eingegangen sind. Dass in den nächsten zwei Wochen die fehlenden 80 Prozent noch eingereicht werden, war nicht realistisch. Zugleich befürchteten die Minister, dass die Finanzämter kurz vor dem geplanten Fristende mit individuellen Anträgen auf Fristverlängerung überschwemmt werden könnten. Da Steuerberater oft erst kurz vor Fristende ihre Daten abgeben, hätte eine zusätzliche Überlastung gedroht.
Quelle
BMF