Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a KStG (BMF)

Durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vom 25. Juni 2021 (Bundesgesetzblatt (BGBl.) I Seite 2050, Bundessteuerblatt (BStBl) I Seite 889) wurde u. a. § 1a Körperschaftsteuergesetz (KStG) eingeführt, der Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften die Möglichkeit einräumt, zur Körperschaftsbesteuerung zu optieren.

Das BMF hat sich in einem Schreiben nunmehr zu Einzelfragen geäußert:

  • Zeitliche Anwendung
  • Persönlicher Anwendungsbereich
  • Antrag
  • Übergang zur Körperschaftsbesteuerung
  • Zeitraum der Körperschaftsbesteuerung
  • Beendigung der Option
  • Sonderfälle

 

Quelle

BMF-Schreiben vom 10.11.2021 - IV C 2 - S 2707/21/10001 :004

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