Corona-Hilfen: Fristen beachten! Wir helfen Ihnen schnell bei den Anträgen

Die Bundesregierung unterstützt Soloselbstständige, Unternehmen und Einrichtungen, die von der temporären Schließung betroffen sind, mit finanziellen Hilfen. Sie umfassen ein breites Portfolio an Programmen. Besonders relevant sind dabei die November- und Dezemberhilfen sowie die Überbrückungshilfe III.

Bei Fragen zu den aktuellen Corona-Hilfen wenden Sie sich bitte an:

Theo Fahrenholz, Steuerberater
Henske Fahrenholz GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Lietzenburger Sraße 44, D-10789 Berlin
Tel.: +49 30 319 863 200
E-Mail: t.fahrenholz@henske-fahrenholz.de
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Stanimir Tsaryanski
Henske Sohn & Cie. GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Lindenstraße 76, D-10969 Berlin
Tel.: +49 30 319 863 100
E-Mail s.tsaryanski@henske.de
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Die Beantragung kann sehr schnell erfolgen.

Achtung, Fristen beachten!

Überbrückungshilfe II:
Die Antragsfrist endet am 31.03.2021. Änderungsanträge können bis zum 31.05.2021 gestellt werden.

Novemberhilfe:
Die Antragsfrist endet am 30.04.2021. Änderungsanträge können bis zum 30.06.2021 gestellt werden.

Dezemberhilfe:
Die Antragsfrist endet am 30.04.2021. Änderungsanträge können bis zum 30.06.2021 gestellt werden.

Überbrückungshilfe III: 
Die Antragsfrist endet am 31.08.2021.


 

Quelle

Bundesregierung

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