Der Mindestlohn beträgt ab 2021 9,50 EUR (Bundesregierung)

Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 01.01.2021 auf 9,50 Euro brutto je Stunde gestiegen.

In den kommenden Jahren wird er schrittweise weiter erhöht. Von dieser Entwicklung profitieren Millionen Menschen in Deutschland. 

Entwicklung

01.01.2021: 9,50 EUR
01.07.2021: 9,60 EUR 
01.01.2022: 9,82 EUR
01.07.222: 10,45 EUR

Ein allgemeiner, gesetzlicher Mindestlohn soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor unangemessen niedrigen Löhnen schützen und damit zu einem fairen und funktionierenden Wettbewerb beitragen. Gleichzeitig er für mehr Stabilität in den sozialen Sicherungssystemen sorgen.

Für wen gilt der allgemeine Mindestlohn?

Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 18 Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen haben auch Praktikanten Anspruch auf Mindestlohn.

Keine Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes sind:

  • Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz,
  • ehrenamtlich Tätige sowie Personen, die einen freiwilligen Dienst ableisten,
  • Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer Maßnahme der Arbeitsförderung,
  • Selbstständige,
  • Langzeitarbeitslose innerhalb der ersten sechs Monate nach Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt.

Auf Branchenmindestlöhne haben ehemals Langzeitarbeitslose sofort Anspruch, denn diese Löhne sind tariflich vereinbart.


 

Quelle

Bundesregierung

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