Maßnahmen zum Mieterschutz in Berlin für die Dauer der Corona-Krise bis Ende März (Berliner Senat)
Diese gelten für die städtischen Wohnungsbaugesellschaften und die berlinovo.
Der Senat von Berlin hat in seiner Sitzung am 22.12.2020 die Geltungsdauer der im März 2020 beschlossenen „Maßnahmen zur Verbesserung des Mieterschutzes und zur Vermeidung von Wohnungsverlusten“ bis Ende des Monats März 2021 verlängert.
Mieterhöhungen, sowohl bei Wohnungs- als auch bei Gewerbemietern der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, bleiben bis zum 31. März 2021 weiterhin ausgeschlossen. Die Wohnungsbaugesellschaften sind zudem aufgefordert, bei Corona-bedingte Mietrückstände gemeinsam mit ihren Mieterinnen und Mietern nach individuellen und kulanten Lösungen zu suchen. Ich appelliere an die privaten Berliner Vermieterinnen und Vermieter, sich diesem Weg anzuschließen. Gemeinsam werden wir diese Krise meistern.“
Der Senat von Berlin wird bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften und bei der berlinovo dafür Sorge tragen, dass diese ihre bisherigen solidarischen Schutzmaßnahmen unverändert aufrechterhalten. So werden weiterhin bei Mietrückständen individuelle und kulante Lösungen vereinbart, keine Kündigungen wegen Zahlungsrückständen ausgesprochen und auch keine Räumungen bewohnter Wohnungen veranlasst.
Die für die Wohnmietverhältnisse beschriebenen Maßnahmen gelten gleichfalls für die Gewerbemietverhältnisse der städtischen Wohnungsunternehmen. Gerade für den Gewerbevermietungsbereich sind, über den beschlossenen Hilfsangeboten des Landes Berlin und des Bundes hinaus, partnerschaftlich orientierte Lösungen zwischen den Wohnungsunternehmen und den Mieterinnen und Mietern existentiell.
Quelle
Berliner Senat, Pressemitteilung vom 22.12.2020