Übernahme von Kosten für Covid-19-Tests kein Arbeitslohn (BMF)
Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten von Covid-19-Tests (PCR- und Antikörper-Tests), ist es aus Vereinfachungsgründen nicht zu beanstanden, von einem ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers auszugehen. Die Kostenübernahme ist kein Arbeitslohn.
Quelle
BMF, NWB Online-Nachricht vom 12.01.2021