Abgabefrist für Steuererklärung 2019 und zinsfreie Karenzzeit werden verlängert (BMF)

Die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen 2019 ist von Ende Februar 2021 bis zum 31.08.2021 verlängert worden.

Abgabe der Steuererklärungen 2019

Die Regierungskoalition plant die Steuererklärungsfrist für den Veranlagungszeitraum 2019 für Steuererklärungen, die durch Angehörige der steuerberatenden Berufe erstellt werden, bis zum 31.8.2021 zu verlängern. Der Entwurf eines entsprechenden Gesetzes (BT-Drucks. 19/25795, Stand: 12.1.2021) wird am 14.01.2021 in erster Lesung im Bundestag behandelt.

zinsfreie Karenzzeit

Neben der Verlängerung der Steuererklärungsfrist bis Ende August 2021 ist geplant, die - regulär fünfzehnmonatige - zinsfreie Karenzzeit des § 233a Absatz 2 Satz 1 AO für den Besteuerungszeitraum 2019 ebenfalls um sechs Monate zu verlängern.

Hinweis

Das Gesetz soll nun zügig von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Nach der ersten Lesung im Bundestag am 14.01.2021 wird das Vorhaben zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss des Bundestages überwiesen.

 

Quelle

BMF, NWB Online-Nachricht vom 13.01.2021

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