Streit um Steuer-ID geht weiter (CT)

In der jüngsten Ausgabe der stets lesenswerten Zeitschrift CT findet sich ein kurzer aber recht interessanter Artikel zum Thema Steuer-ID:

Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern stemmen sich gegen den Plan der Bundesregierung, die Steuer-Identifikationsnummer in ein behördenübergreifende Bürgernummer zu verwandeln. Das Vorhaben stehe „im Widerspruch zu verfassungsrechtlichen Regelungen“, warnte die Konferenz der Datenschutzaufsichtsbehörden (DSK) Ende August in einer Stellungnahme.

Laut einem Gesetzentwurf aus dem Innenministerium soll die Steuer-ID künftig in mehr als 50 Datenbanken von Bund und Ländern gespeichert werden, damit die Behörden Datensätze fehlerfrei austauschen können. So sollen Prozesse automatisiert und das E-Government vorangetrieben werden. Bürger müssten grundlegende Daten wie ihre Adresse und ihren Familienstand dann nicht immer wieder neu angeben und Dokumente wie Geburtsurkunden seltener einreichen.

Aus Sicht der Datenschützer besteht jedoch die Gefahr, „dass personenbezogene Daten in großen Mengenleicht verknüpft und zu einem umfassenden Persönlichkeitsprofil vervollständigt werden können“. So könnten Informationen aus dem Melderegister mit solchen von Krankenkassen oder dem Schuldnerverzeichnis zusammengeführt werden.

Der Gesetzentwurf sieht einige Maßnahmen zum Datenschutz vor. So soll das Bundesverwaltungsamt die Kommunikation zwischen Behörden überwachen; Daten sollen verschlüsselt übertragen werden. Das verhindere jedoch nicht die missbräuchliche Zusammenführung, „übrigens auch nicht bei Datenlecks“, meinen die Datenschützer.

Beobachter rechnen damit, dass der Streit um die Steuer-ID am Ende vom Bundesverfassungsgericht entschieden werden muss.

 

Quelle

CT - magazin für computertechnik, cwo@ct.de

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