Coronavirus - Antragsfrist für die Überbrückungshilfe (BMWi, BMF)
Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe wurde um einen Monat verlängert und endet nunmehr statt am 31.08.2020 erst am 30.09.2020.
Quelle
BMWi, BMF
Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe wurde um einen Monat verlängert und endet nunmehr statt am 31.08.2020 erst am 30.09.2020.
BMWi, BMF
"Diejenigen Ausreden, in denen gesagt wird, warum die AG keine Steuern bezahlen kann, werden in einer sogenannten Bilanz zusammengestellt."
Kurt Tucholsky