Jahressteuergesetz 2020 (BMF)
In verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts hat sich fachlich notwendiger Gesetzgebungsbedarf ergeben. Dies betrifft insbesondere notwendige Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs.
Hierzu gehören insbesondere folgende Maßnahmen:
- die zielgenauere Ausgestaltung der Investitionsabzugsbeträge des § 7g EStG auch unter Berücksichtigung der vorübergehenden besonderen Situation der Corona-Krise,
- die Erweiterung der steuerrechtlichen Berücksichtigung von Aufwendungen bei der verbilligten Wohnraumvermietung, § 21 Absatz 2 Satz 1 EStG,
- die Einführung eines Datenaustauschs zwischen den Unternehmen der privaten Krankenversicherung, der Finanzverwaltung und den Arbeitgebern, der im Lohnsteuerabzugsverfahren die bestehenden Verfahren mittels Papierbescheinigungen vollständig ersetzt, §§ 39 ff. EStG,
- die Umsetzung der zweiten Stufe des sog. Mehrwertsteuer-Digitalpakets sowie
- die Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG (Reverse-Charge-Verfahren) auf Telekommunikationsdienstleistungen an sog. Wiederverkäufer
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Quelle
BMF