Coronavirus - Steuerberaterinnen und Steuerberater als Compliance-Instanz (StBK)
Der Koalitionsausschuss hat sich am 03.06.2020 in einem Konjunkturprogramm auch auf eine neue Überbrückungshilfe für corona-geschädigte kleine und mittlere Unternehmen geeinigt.
Betroffene Unternehmen sollen für den Zeitraum Juni bis August 2020 direkte, nicht rückzahlbare Liquiditätshilfen für ihre Fixkosten erhalten. Der Berufsstand soll als feste Compliance-Instanz in das Programm eingebunden werden, um Missbrauchsfälle zu vermeiden.
Hierfür plant der Gesetzgeber eine Prüfung und Bestätigung der Antragsangaben durch den Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.
Steuerberaterinnen und Steuerberater leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, dass die staatliche Hilfe auch bei den corona-geschädigten Unternehmen und Selbständigen, also unseren Mandanten, ankommt. Zugleich unterstreicht der Berufsstand als Organ der Steuerrechtspflege damit seine gesellschaftliche Verantwortung in Deutschland und seine Bedeutung für die mittelständische Wirtschaft auch in schwierigen Zeiten.
Da das Gesetzgebungsverfahren zum Konjunkturpaket noch nicht abgeschlossen ist, kann es in der Umsetzung noch zu Veränderungen kommen.