Coronavirus - Bevorzugte Bearbeitung von Steuererklärungen mit voraussichtlichen Erstattungsansprüchen (SenFin Berlin)
Die Finanzämter wollen Steuererklärungen mit voraussichtlichen Erstattungsansprüchen für von der Corona-Krise besonders Betroffene zeitnah bearbeiten.
Der Steuerpflichtige oder sein steuerlicher Berater sollten ggf das Finanzamt auf voraussichtliche Erstattungsansprüche hinweisen.
Im Übrigen hat die Berliner Finanzverwaltung schon seit Jahren bundesweit die kürzeste Bearbeitungsdauer von Steuererklärungen.
Quelle
Senator für Finanzen Berlin, Herr Dr. Michael Kollatz, Schreiben vom 31.03.2020