Coronavirus - Nichtfestsetzung von Verspätungszuschlägen (SenFin Berlin)

Auch bei der Festsetzung von Verspätungszuschlägen werden die Finanzämter die derzeitige Situation berücksichtigen.

Bereits festgesetzte Verspätungszuschläge sind bei rückwirkender Fristverlängerung zurückzunehmen. Darüber hinaus sehen die Finanzämter vorerst bei von der Corona-Krise betroffenen  Steuerpflichtigen grundsätzlich von der Festsetzung von Verspätungszuschlägen ab.

 

Quelle

Senator für Finanzen Berlin, Herr Dr. Michael Kollatz, Schreiben vom 31.03.2020

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