Coronavirus - auf Antrag Fristverlängerung zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen bis zum 30.06.2020 (SenFin Berlin)

Auch die Fristen zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen verlängern die Finanzämter auf Antrag bis zum 30.06.2020.

Voraussetzung: Der Steuerpflichtige ist unmittelbar und nicht unerheblich von der Corona-Krise betroffen, z. B. wegen erheblichem Personalmangel.

Was zu tun ist: Umgegend unter Hinweis auf die Corona-Krise Antrag auf Fristverlängerung bis zum 30.06.2020 stellen.

 

Quelle

Senator für Finanzen Berlin, Herr Dr. Michael Kollatz, Schreiben vom 31.03.2020

Quelle aufrufen

Möchten Sie regelmäßig über neue Artikel informiert werden? Dann registrieren Sie sich für unseren Newsletter.

Newsletter abonnieren

Diese Internetseite verwendet Cookies, um die Nutzererfahrung zu verbessern und den Benutzern bestimmte Dienste und Funktionen bereitzustellen.
Mehr Informationen finden sie unter Datenschutz. Ich stimme zu