Coronavirus - Ihr Versicherungsschutz (AIC)
Aktuell häufig gestellte Fragen und die Antworten unseres Kooperationspartners AIC:
Ich habe von einer Betriebsschließungs- oder Praxisausfallversicherung gehört und würde gern eine solche abschließen. Ist das jetzt noch möglich?
Es gibt einige Versicherer, die eine Betriebsschließungsversicherung für Eigenschäden (Ersatz von Ertragseinbußen, weiterlaufende Lohnkosten, Desinfektionsmaßnahmen etc.) anbieten. Aktuell gibt es jedoch keinen Versicherer mehr, der nach unserer Kenntnis einen Neuvertrag für Unternehmen mit sofort beginnendem Versicherungsschutz annimmt, einzige Ausnahme: Ärzte (Stand 23.03.2020).
Den Eigenschaden durch Ausfall des Geschäftsführers/Prokuristen und einer damit einhergehenden Handlungsunfähigkeit bestimmter Unternehmen kann man über eine Praxisausfallversicherung absichern. Hier haben wir einen Anbieter, der jedoch eine Wartezeit von 6 Monaten bei Annahme hat. Das heißt, dass in den ersten 6 Monaten der Laufzeit des Vertrages besteht kein Versicherungsschutz durch Infektionen nach Infektionsschutzgesetz.
Was bedeutet das Coronavirus für meine Geschäftsinhalts-/Ertragsausfallversicherung?
Diese ist standortbezogen und versichert Sachschäden (z.B. durch Feuer, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl) an der kaufmännischen und ggf. technischen Einrichtung. Die mitversicherten Ertragsausfallschäden der Geschäftsinhaltsversicherung beinhalten -ohne einen versicherten Sachschaden- keine Ausfälle durch behördliche Anordnungen oder höhere Gewalt.
Versichert meine Elektronikversicherung ein kurzfristig eingerichtetes Homeoffice?
Die Elektronikversicherung ist eine sogenannte Allgefahren-Versicherung für die elektronische Hardware. Versichert sind Sachschäden an der Hardware durch unvorhersehbare Schäden. Die Elektronikversicherung hat in der Regel eine begrenzte Außenversicherung (z.B. auf der Baustelle) für die beweglichen Geräte, welche sich nicht am benannten Versicherungsort (z.B. Büro) befinden. In unseren AIC-Rahmenkonzept (gilt insofern nicht für alle Versicherer) sind zusätzlich Heimarbeitsplätze ohne spezielle Auflagen und Selbstbehalte im Schadenfall mitversichert. Sofern neue Geräte (z.B. Laptops) für die Mitarbeiter angeschafft wurden, sollte die Versicherungssumme entsprechend erhöht werden. Die Prämie hierfür ist in der Regel gering. Private Geräte der Mitarbeiter sind in der Elektronikversicherung nicht versichert.
Sind meine Mitarbeiter im Home-Office über die CyberRisk-Versicherung abgedeckt und was ist beim Datenschutz zu beachten?
Umso schneller sich das Coronavirus verbreitet, desto größer ist das Bedürfnis nach Informationen. Mit gezielten Cyberangriffen ist somit zu rechnen. Die CyberRisk-Versicherung übernimmt die Kosten, wenn Dritte Schadenersatzansprüche nach einem IT-Schaden an Sie richten. Sie übernimmt auch die teilweise immensen Kosten für die Wiederherstellung Ihrer Daten und die Kosten bei einer Betriebsunterbrechung nach einem Datenmissbrauch etc.
Die Angriffsformen sind vielfältig: Computer werden während des Internetsurfens oder durch E-Mails mit dem Ziel infiltriert, die Kontrolle über die Rechner oder sogar den Server zu erhalten. Hacker dringen in Webserver ein, um Datenbanken auszuspionieren. Eine gesicherte BIMcloud oder ein BIMserver wird angegriffen, um die Erstellung der Modelle zu beeinträchtigen, Daten unbefugt zu kopieren oder zu missbrauchen.
Die Datenschutzgrundverordnung ist auch im Homeoffice bzw. bei der Nutzung von privaten Geräten der Mitarbeiter für Ihr Unternehmen einzuhalten. Auch die aktuelle Corona-Krise ändert daran nichts. Hinzu kommt, dass für diese Arbeitsplätze (zum Erhalt des Versicherungsschutzes mindestens die vom Versicherer geforderten) IT-Schutzmaßnahmen eingehalten werden müssen.
Auch beim Homeoffice trägt im Übrigen der Arbeitgeber die datenschutzrechtliche Verantwortung.
Auf folgende Punkte (nicht abschließend) sollte geachtet werden, wobei gilt, dass je sensibler und schützenswerter die personenbezogenen Daten sind, umso stärker muss der Schutz sein:
- das Arbeitszimmer sollte separat und abschließbar sein,
- dienstliche Unterlagen sollten in einem abschließbaren Schrank aufbewahrt werden,
- die beruflich zur Verfügung gestellte IT-Ausstattung sollte nicht privat genutzt werden,
- die Festplatte des PCs /Laptops sollte verschlüsselt werden, ebenso externe Datenträger wie USB-Sticks,
- das Betriebssystem ist mit einem Kennwort zu versehen,
- die elektronische Datenübermittlung (also z.B. E-Mail) ist nach dem Stand der Technik zu verschlüsseln,
- wenn der Ehegatte/Kinder oder Dritte (beispielsweise in einer Wohngemeinschaft) mit unter einem Dach wohnen, sollte der Computer auch bei kurzzeitigem Verlassen gesperrt werden,
- berufliche E-Mails sind nicht auf private E-Mail-Postfächer weiterzuleiten,
- Konzept zum Umgang und Vernichtung von sensiblen Unterlagen und Ausdrucken,
- im Einzelfall kann es erforderlich sein, dem Arbeitgeber und der zuständigen Datenschutzbehörde zu Kontrollzwecken eine Zugangsmöglichkeit einzuräumen.
Bei der Planung sollte der Datenschutzbeauftragte frühzeitig beteiligt werden.
Aktuell muss ich als Unternehmensleiter tiefgreifende unternehmensorganisatorische Entscheidungen treffen. Gibt es eine Versicherung, die mich schützt, wenn mir nach der Krise eine Fehlentscheidung vorgeworfen wird?
Bei Aktiengesellschaften ist es die Aufgabe des Aufsichtsrats, die Geschäftsführung des Vorstands zu überwachen (§ 111 Abs. 1 AktG). Daraus ergibt sich die Pflicht des Aufsichtsrats zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Vorstandsmitglieder, wenn sie Indizien für eine mögliche Pflichtverletzung sehen (Arag/Garmenbeck-Urteil des Bundesgerichtshofs von 1997). Vor allem in Krisenzeiten wird regelmäßig nach fehlerhaften Entscheidungen der Unternehmensleiter gesucht. Wurde korrekt und angemessen entschieden? Die D&O Versicherung ersetzt etwaige Rechtsverteidigungs- und/oder Schadenersatzkosten.
Mit freundlicher Genehmigung:
AIC - Internationale Versicherungs-
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