Coronavirus - Mietern soll wegen Mietschulden in der Corona-Krise nicht gekündigt werden dürfen (BMJ)

Das Bundesjustizministerium prüft offenbar, das Kündigungsrecht temporär auszusetzen.

Vor allem Freiberufler und Gewerbemieter sind betroffen. Solo-Selbstständige, Mitarbeiter im Gastronomie- oder Messewesen, Künstler und Zehntausende andere Mieter verlieren zurzeit ihre finanzielle Lebensgrundlage. Es drohen Zahlungsausfälle bei der Miete.

Nach geltendem Recht können Vermieter nach zwei ausbleibenden Monatsmieten den Vertrag kündigen. Covid-19 stellt keinen Grund zur Mietminderung dar.

Verschiedene Modelle sind in der Diskussion.

 

Quelle

Berliner Morgenpost 21.03.2020, 11:03 Uhr Newsblock

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