Coronavirus - Vertragsanpassung im Gewerberaummietrecht? - Jetzt Rechte sichern (Rechtsanwalt Reinke)
Wir haben unseren Kooperationspartner Herrn Rechtsanwalt Erik Reinke, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, gebeten, für unsere Mandanten kurz zusammenzufassen, wie Mieter derzeit gegenüber Ihrem Vermieter auftreten können.
Vorgehensweise laut Rechtsanwalt Reinke
Als eine Orientierungshilfe für die aktuelle Situation wird folgendes Vorgehen empfohlen:
Bitte beachten Sie, dass stets eine Einzelfallbetrachtung erforderlich ist.
- Mietvertrag
prüfen (welcher Geschäftszweck liegt vor)
Zunächst muss geprüft werden, was mietvertraglich vereinbart wurde. Gibt es Regelungen zur höheren Gewalt? Gibt es Regelungen zur Mietminderung? - Gibt
es Verbote zur Durchführung Ihres Gewerbes wegen des Coronavirus?
Viele Bundesländer haben Diskotheken, Gaststätten und Läden geschlossen. Grundlage ist ein Öffnungsverbot. Andere Gewerbe dürfen offen bleiben (Dienstleistungsgewerbe). Hier muss zunächst geklärt werden, welcher Fall auf Sie zutrifft. Für Berlin gilt die (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung –SARS-CoV-2-EindV). - Vermieter
anschreiben
Schreiben Sie Ihren Vermieter an und informieren Sie Ihn über die aktuellen Umstände (Umsatzausfall, Einschränkungen, wirtschaftliche Situation) sowie die Einschränkungen. Grundlage des Schreibens ist die Meldung eines Mietmangels oder ein Anpassungsverlangen nach § 313 BGB. Die Voraussetzungen sind vorab zu prüfen und entsprechend dem Vermieter mitzuteilen. - Mietzahlung nur unter Vorbehalt der Rückforderung
- Mietreduzierung, Stundung verhandeln
Grundlage einer Mietverhandlung kann ein Mietmangel sein oder eine Vertragsanpassung nach § 313 BGB. Die Verhandlungen können regelmäßig erst nach Beendigung der Krisensituation beendet werden, wenn die Auswirkungen klar sind und die Hilfsleistungen vom Staat bekannt.
Weitere Informationen und eine Darstellung der Voraussetzungen zur Vertragsanpassung nach § 313 BGB finden Sie unter:
https://www.rechtsanwalt.immobilien/mietrecht/gewerberaummietrecht/vertragsanpassung-corona-virus/
Rechtsanwalt Erik Reinke
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Oranienburger Straße 16, D-10178 Berlin
Telefon: +49 30 200 75 90
Telefax: +49 30 200 75 929
E-Mail: reinke@hkm-law.de
Quelle
www.hkm-law.de
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