Coronavirus - Einschnitte im öffentlichen Leben (Bund)
Im Folgenden fassen wir auszugsweise die massiven Einschnitte für das öffentliche Leben zusammen und geben Handlungsempfehlungen.
Dienstleister und Handwerker
Diese können unter Beachtung der untenstehenden Hygienemaßnahmen weiterhin ihrer Tätigkeit nachgehen. Immobilienmakler, Hausverwalter, Sachverständige, Anwälte, Steuerberater usw. sind Dienstleister. Sie sind derzeit in den unten aufgeführten Gruppen nicht genannt. Diese Berufsgruppen unterhalten Büros. Bieten sie ihre Dienstleistungen in einem Ladengeschäft an, fallen diese nicht unter den Begriff „alle weiteren, nicht an anderer Stelle dieses Papiers genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels.“ Es spricht daher derzeit nichts dagegen, wenn diese Berufsgruppen ihre Tätigkeit unter Beachtung der gestiegenen Hygienemaßnahmen und –hinweise weiterhin in ihren Büros und Ladengeschäften ausüben.
Hygienemaßnahmen
- Diese gestiegenen Hygienemaßnahmen und -hinweise können u.a. sein:
- Desinfektionsspender außerhalb der Geschäftsräume vor dem Betreten derselben
- Desinfektionsspender außerhalb der Geschäftsräume beim Verlassen derselben
- Steuerung des Zutritts zu den Räumen
- Die Eingangstüren werden geschlossen gehalten
- Ein Einlass erfolgt nur einzeln
- Wartende sollen genügen Abstand halten (Aufbringen von Signalbändern auf dem Boden, die den erforderlichen Abstand kennzeichnen)
- Weisen Beschäftigte erste Anzeichen einer Grippe auf (Fieber, Husten, Schnupfen), sind diese Freistellen. (Ganz allgemein haben die Beschäftigten weiterhin ihren Dienst anzutreten)
- Regelmäßige Reinigung der Wasch- und Toilettenanlagen
- Entsorgung von Papiertaschentücher durch jeden Beschäftigten selbst mit verschließbaren Behältnissen
- Bei Objektbesichtigungen zuvor die obigen Anzeichen abklären und ggf. nicht durchführen usw.
- Auf Open-House Veranstaltungen sollte verzichtet werden.
Wer muss nicht schließen
Der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Vielmehr sollen für diese Bereiche sogar die Sonntagsverbote aufgehoben werden.
Geöffnet bleiben
alle Gesundheitseinrichtungen. In diesen Fällen gilt, dass bei der Öffnung die Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung und des Zutritts zur Vermeidung von Warteschlangen zu befolgen sind.
Folgende Einrichtungen sind für den Publikumsverkehr zu schließen
- Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
- Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen
- Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
- Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
- der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
- alle weiteren, nicht an anderer Stelle dieses Papiers genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center
- Spielplätze
Zu verbieten sind:
- Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen
- Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften
Zu erlassen sind …
- Besuchsregelungen u.a. für Krankenhäuser, Pflegeheime usw.
- ein generelles Betretungsverbot für Universitäten, Schulen, Kindergärten für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben
- Auflagen für für Mensen, Restaurants, Hotels durch Abstandregelungen, Reglementierung der Besucherzahl, Hygienemaßnahmen und –hinweise
Handlungsempfehlungen für Begrüßungen
- kein Händeschütteln
- keine Umarmungen
- keine Wangenküsschen usw.
Stattdessen z. B.
- Freundliches Zunicken
- Begrüßungen mit dem Ellenbogen usw.
Wer niesen muss, möge dies in die Ellenbogenbeuge tun.
Sonstige Empfehlungen
- Gewähren Sie Ihren Beschäftigten die Möglichkeit von zuhause aus zu Arbeiten, also Homeoffice
- Telefonische Rufweiterleitung einrichten, ggf. die Dienstleistung eines Callcenters in Anspruch nehmen
- Erläutern Sie diese Maßnahmen auf Ihrer Homepage
- Treffen Sie Vorbereitungen für die Zeit nach den Einschränkungen
- Nutzen Sie die etwas ruhigere Zeit für …
- Die Erfüllung Ihrer Weiterbildungspflicht
- Erstellen Sie Ihre Jahresabschlüsse und geben Sie Ihre Steuererklärungen ab
- Aktualisieren Sie Ihre Büroorganisation
- Bearbeiten Sie Ihre GwG- und DSGVO-Unterlagen
- Lesen ie Fachliteratur usw.
Stand 16.03.2020