Personengesellschaft zur Besteuerung als Kapitalgesellschaft optieren (Bundesregierung)
Die Bundesregierung will es Personengesellschaften in Kürze ermöglichen, sich wie eine Kapitalgesellschaft besteuern zu lassen.
Das ist eine unter mehreren „steuerpolitischen Maßnahmen“, die der Koalitionsausschuss am 08.03.2020 beschlossen hat.
Die Maßnahme befindet sich unter Punkt 3„ Weitere Maßnahmen zur Stärkung öffentlicher und privater Investitionen“. Dort steht, dass die Bundesregierung die Wirtschaft gegen die aktuellen Bedrohungen sowohl mit wirtschaftspolitischen als auch steuerpolitischen Maßnahmen unterstützen will.
Solche steuerpolitische Maßnahmen bestehen u. a. darin,
- die Abschreibungsmöglichkeiten für „digitale Wirtschaftsgüter“ zu verbessern (dabei muss der Begriff „digitale Wirtschaftsgüter“ noch definiert werden),
- es Personengesellschaften zu ermöglichen, zur Körperschaftsteuerbesteuerung zu optieren und damit steuerlich wie eine Kapitalgesellschaft behandelt zu werden. Die Bundesregierung plant das deshalb, weil unterschiedliche Besteuerungsformen heute zu einer höheren Steuer für Personenunternehmer führen können. Das soll die neue „Veranlagungsoption“ vermeiden.
- den Ermäßigungsfaktor in § 35 EStG auf 4,0 anzuheben, um so auf die in den letzten Jahren gestiegenen Gewerbesteuerhebesätze zu reagieren.
Quelle
Bundesregierung 08.03.2020