Steuerliche Forschungsförderung ist beschlossen
Nach langer Diskussion tritt zum 01.011.2020 auch das „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung“ in Kraft.
Es zielt insbesondere darauf ab, die Forschung und Entwicklung in kleinen Unternehmen zu stärken. Die Förderung ist auf 500.000 Euro pro Unternehmen und Wirtschaftsjahr begrenzt. Sie soll als staatliche Zulage zu den Personalkosten die Liquidität forschender Betriebe verbessern. Ist die Forschungszulage höher als die festgesetzte Steuer, wird der Betrag als Steuererstattung ausgezahlt. So profitieren auch Unternehmen von der Zulage, die sich in einer Verlustphase befinden und deshalb keine oder wenig Steuern zahlen.
Quelle
DATEV TRIALOG