Kleinunternehmer dürfen jetzt bis 22.000 Euro umsetzen (UStG)
Die Kleinunternehmergrenze steigt laut „Drittem Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie“ von 17.500 auf 22.000 Euro Umsatz.
Darüber wurde lange diskutiert. Nunmehr wird die überfällige Anhebung der Grenze ab 2020 umgesetzt.
Quelle
§ 19 UStG
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