Kleinunternehmer dürfen jetzt bis 22.000 Euro umsetzen (UStG)

Die Kleinunternehmergrenze steigt laut „Drittem Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie“ von 17.500 auf 22.000 Euro Umsatz.

Darüber wurde lange diskutiert. Nunmehr wird die überfällige Anhebung der Grenze ab 2020 umgesetzt. 

 

Quelle

§ 19 UStG
DATEV TRIALOG

Möchten Sie regelmäßig über neue Artikel informiert werden? Dann registrieren Sie sich für unseren Newsletter.

Newsletter abonnieren

Diese Internetseite verwendet Cookies, um die Nutzererfahrung zu verbessern und den Benutzern bestimmte Dienste und Funktionen bereitzustellen.
Mehr Informationen finden sie unter Datenschutz. Ich stimme zu