Gesetzesänderungen zu Sachbezügen und Gesundheitsleistungen
Ab 2020 Änderungen bei Prepaid-Kreditkartenmodellen und der betrieblichen Gesundheitsförderung.
Prepaid-Kreditkartenmodell
Zu den Sachbezügen ist nun neu: Spendieren Unternehmer einem Mitarbeiter zusätzlich zum vertraglich geschuldeten Arbeitslohn eine freiwillige Sonderzahlung, können sie ab 2020 auf ein Prepaid-Kreditkartenmodell zurückgreifen. Bei bestimmten Akzeptanzpartnern kann der Arbeitnehmer damit Waren oder Dienstleistungen beziehen (Sachbezug) und ist von Steuerabzügen verschont.
Erhöhung des Freibetrages für betriebliche Gesundheitsförderung
Angehoben hat die Bundesregierung zudem den Freibetrag für betriebliche Gesundheitsförderung. Bieten Unternehmer besondere Gesundheitsleistungen oder bezuschussen diese, liegt der lohnsteuerliche Freibetrag bei 600 Euro pro Arbeitnehmer und Jahr. Bislang lag der Freibetrag bei 500 Euro.
Quelle
DATEV TRIALOG