Gesetzesänderung soll ab 2020 den Fachkräftezuzug erleichtern

Fachkräfte aus Drittstaaten ohne Hochschulabschluss dürfen bislang nur in Deutschland arbeiten, wenn sie in einem sogenannten Engpassberuf tätig sind. Etwa in der Altenpflege.

Ab März 2020 dürfen alle Fachkräfte arbeiten – egal, welchen Beruf sie ausüben. Voraussetzung ist, dass sie eine Jobzusage, einen dafür anerkannten Berufsabschluss sowie Sprachkenntnisse haben. Außerdem dürfen nicht mehr nur Akademiker ohne Jobzusage nach Deutschland einreisen und ein sechsmonatiges Visum für die Arbeitsplatzsuche beantragen. Dies gilt jetzt auch für Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung. Vorausgesetzt sind ein anerkannter Berufsabschluss und ein gesicherter Lebensunterhalt von mindestens 720 Euro pro Person.

 

Quelle

DATEV TRIALOG

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