Gesetzesänderungen zur Steueridentifikationsnummer und Wechsel der Steuerklassen
Weitere sinnvolle Änderungen im Bereich Lohn & Gehalt:
Steueridentifikationsnummern
Laut Jahressteuergesetz bekommen ab 2020 auch Arbeitnehmer eine Steueridentifikationsnummer, die in Deutschland nur einer beschränkten Einkommenssteuerpflicht unterliegen, etwa Saisonkräfte. Arbeitnehmer können sie beim Betriebsstättenfinanzamt des Unternehmens selbst beantragen oder ihren Arbeitgeber bevollmächtigen, den Antrag zu stellen.
Wechsel der Steuerklassen nunmehr beliebig oft
Gesetzesänderungen betreffen auch den Wechsel der Steuerklassen. Laut Bürokratieentlastungsgesetz III können Eheleute künftig unbeschränkt oft im Jahr eine Änderung der Steuerklasse beantragen. Dies bietet verheirateten Steuerzahlern mehr Flexibilität, falls sich die Voraussetzungen zur Wahl der günstigsten Steuerklasse im Laufe eines Jahres ändern. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Partner stirbt oder seinen Job verliert.
Quelle
DATEV TRIALOG
Bürokratieentlastungsgesetz III