Entscheidungen über Teilzeit künftig nicht mehr nur schriftlich
Stellen Mitarbeiter einen Antrag gemäß Teilzeit- und Befristungsgesetz, ist dafür künftig kein unterzeichnetes Schriftstück mehr nötig.
Sie können dem Arbeitgeber die entsprechende Mitteilung etwa zur neuen Verteilung der Arbeitsstunden auch als Nachricht per E-Mail zukommen lassen. Ein unterzeichnetes Schriftstück – also die sogenannte Schriftform – ist nicht mehr erforderlich.
Quelle
DATEV TRIALOG