Entscheidungen über Teilzeit künftig nicht mehr nur schriftlich

Stellen Mitarbeiter einen Antrag gemäß Teilzeit- und Befristungsgesetz, ist dafür künftig kein unterzeichnetes Schriftstück mehr nötig.

Sie können dem Arbeitgeber die entsprechende Mitteilung etwa zur neuen Verteilung der Arbeitsstunden auch als Nachricht per E-Mail zukommen lassen. Ein unterzeichnetes Schriftstück – also die sogenannte Schriftform – ist nicht mehr erforderlich.

 

Quelle

DATEV TRIALOG

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