Auch sonst ändert sich 2020 manches bei der Mobilität
Gesetzesänderungen gibt es 2020 auch in anderen Bereichen der Mobilität.
Für Dienstfahrräder verlängert der Gesetzgeber die Steuerbefreiung bis 2030.
Für Jobtickets ist eine Pauschalbesteuerung geplant. Arbeitgeber dürfen die Aufwendungen des Mitarbeiters für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr sowie die Steuer dafür mit pauschal 25 Prozent übernehmen – selbst wenn der Chef die Aufwendungen nicht zusätzlich zum Lohn übernimmt.
Für Dienstreisen steigen 2020 die Verpflegungsmehraufwendungen. Die Pauschalen erhöhen sich für 24-stündige Abwesenheiten auf dann 28 Euro – von bisher 24 Euro. Für An- und Abreisetag sowie Abwesenheitstage über acht Stunden steigt die Pauschale von 12 Euro auf 14 Euro.
Den Betriebsausgabenabzug für Geldbußen, Ordnungs- und Verwarnungsgelder von Gerichten oder Behörden anderer EU-Mitgliedstaaten schließt eine Gesetzesänderung nun aus. Das gilt rückwirkend für alle ab 31.12.2018 festgesetzten Beträge.
Quelle
DATEV TRIALOG