Anonymer Gold- und Edelmetallkauf wird eingeschränkt (EU)

Ab dem 01.01.2020 wird eine neue Obergrenze beim anonymen Goldkauf eingeführt: Verbraucher können Gold und andere Edelmetalle ab Beginn des Jahres nur noch bis zu einem Wert von 2.000 EUR anonym erwerben.

Zuvor war dies für bis zu 9.999 Euro möglich. Größere Käufe erfordern eine Dokumentation des Personalausweises.

Die neue Anonymitätsgrenze bei sogenannten Tafelgeschäften soll dem Terrorismus- und Geldwäscherisiko entgegenwirken. Unter anderem soll so auch der Zahlungsweg für Schwarzlohnzahlungen oder Steuerhinterziehung erschwert werden.

 

Quelle

4. EU-Geldwäscherichtlinie

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