Abzugsverbot für Zinsen (JStG2019)
Das Abzugsverbot für Zinsen für hinterzogene Steuern wird um die auf die Hinterziehungszinsen anzurechnenden Nachzahlungszinsen erweitert, die für denselben Zeitraum festgesetzt werden.
Quelle
§ 4 Abs. 5 S.1 Nr 8a EStG
JStG 2019
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