Einkommensteuer - Negativzinsen weiter nicht abzugsfähig (Bundestag)
Die FDP-Fraktion hat sich im Finanzausschuss nicht mit ihrer Forderung durchsetzen können, Negativzinsen im Steuerrecht zu berücksichtigen. Das Gremium lehnte einen entsprechenden Antrag der FDP-Fraktion (19/15771) ab.
Antragsgegenstand: Die von den Banken erhobenen negativen Einlagezinsen für die Überlassung von Kapital sollten für die belasteten Steuerpflichtigen als negative Erträge angesehen und damit im Rahmen der Verlustverrechnung innerhalb der Kapitaleinkünfte verrechnet werden können.
Der Antrag wurde ablehnt, so dass Negativzinsen auch weiterhin nicht als negative Erträge zu berücksichtigen sind.
Quelle
hib Meldung vom 15.1.2020 (hib 70/2020)