Basiszinssatz unverändert bei -0,88 Prozent (Bundesbank)

Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszinssatz zum 01.01.2020 bekannt gegeben. Er beträgt unverändert -0,88 %.

Der Basiszinssatz des BGB dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 Absatz 1 Satz 2 BGB. Er verändert sich zum 01.01. und 01.07. eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.

Hierzu führt die Deutsche Bundesbank weiter aus:

Der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am 31.12.2019 beträgt 0,00 % und ist damit seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am 01.07.2019 unverändert geblieben (der Festzinssatz der letzten Hauptrefinanzierungsoperation im Juni 2019 hat ebenfalls 0,00 % betragen).

Hieraus errechnet sich mit dem Beginn des 01.01.2020 ein Basiszinssatz des BGB von -0,88 % (zuvor -0,88 %). 

 

Quelle

Deutsche Bundesbank, Pressemitteilung vom 02.01.2020
NWB Online-Nachricht vom 06.01.2020

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