Änderungen des Geldwäschegesetzes (BMF)

Das BMF hat am 24.5.2019 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie veröffentlicht.

Das Gesetz dient der Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie in nationales Recht. Zur Umsetzung sind in erster Linie Anpassungen im Geldwäschegesetz erforderlich.

Der Gesetzentwurf enthält im Wesentlichen folgende Regelungen zu folgenden Themen:

  • Erweiterung des geldwäscherechtlichen Verpflichtetenkreises (u.a. um elektronische Geldbörsen und Umtauschplattformen für Kryptowerte)
  • Verstärkte Sorgfaltspflichten bei Hochrisikoländern
  • Öffentlicher Zugang zum Transparenzregister und Vernetzung der nationalen Transparenzregister
  • Verdachtsmeldepflicht freier Berufe bei Immobilientransaktionen
  • Korrespondenzbankbeziehungen innerhalb des Europäischen Währungsraums (EWR)

Der Referentenentwurf sowie das Anhörungsschreiben sind auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

 

Quelle

Richtlinie [EU] 2018/843

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