Änderungen des Geldwäschegesetzes (BMF)
Das BMF hat am 24.5.2019 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie veröffentlicht.
Das Gesetz dient der Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie in nationales Recht. Zur Umsetzung sind in erster Linie Anpassungen im Geldwäschegesetz erforderlich.
Der Gesetzentwurf enthält im Wesentlichen folgende Regelungen zu folgenden Themen:
- Erweiterung des geldwäscherechtlichen Verpflichtetenkreises (u.a. um elektronische Geldbörsen und Umtauschplattformen für Kryptowerte)
- Verstärkte Sorgfaltspflichten bei Hochrisikoländern
- Öffentlicher Zugang zum Transparenzregister und Vernetzung der nationalen Transparenzregister
- Verdachtsmeldepflicht freier Berufe bei Immobilientransaktionen
- Korrespondenzbankbeziehungen innerhalb des Europäischen Währungsraums (EWR)
Der Referentenentwurf sowie das Anhörungsschreiben sind auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Quelle
Richtlinie [EU] 2018/843