Rechtsprechung zur Wohnflächenberechnung (LG)
Zur Berechnung der Wohnfläche einer Wohnung dürfen Balkone, Terrassen und Wintergärten nur zu einem Viertel miteinbezogen werden.
Das geht aus einem Urteil des Landgerichts (LG) Berlin hervor. Damit widersprechen die Richter der weitverbreiteten Praxis in Berlin. Bisher haben Privatvermieter in der Hauptstadt die Flächen von Balkonen, Terrassen und Wintergärten oftmals zur Hälfte bei der Wohnflächenberechnung berücksichtigt. Dadurch kam es teilweise zu überhöhten Mietpreisen. Dagegen hat ein Mieter aus dem Bezirk Wedding geklagt und Recht bekommen.
Quelle
LG Berlin, Urteil vom 17.01.2018, Az: 18 S 308/13