Auskunft zu Cum-Ex-, Cum-Cum- und ADR-Verdachtsfällen (Bundesregierung)

Die Bundesregierung hat sich zu der Frage geäußert, wie hoch die Zahl der Cum-Ex/Cum-Cum Verdachtsfälle, auch im Zusammenhang mit American Depository Receipts (ADRs), sowie der mit diesen Fällen verbundenen Volumina an möglichen Betrugschäden ist.

Hierzu die Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Christine Lambrecht v. 11.2.2019:

  • Das Bundesministerium der Finanzen führt keine fortlaufende Liste der Cum/Ex-Verdachtsfälle, sondern fragt zu einzelnen Zeitpunkten den jeweiligen aktuellen Stand bei den obersten Finanzbehörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern ab.
  • Nach der letzten Sammelabfrage wurden 418 Cum/Ex-Verdachtsfälle mit einem Volumen von 5,7 Mrd. Euro aufgegriffen. Zum Stand der laufenden und abgeschlossenen Ermittlungsverfahren und zum Aufgriff von Cum/Cum-Gestaltungen liegt der Bundesregierung keine Gesamtübersicht vor.
  • Nach Kenntnis der Bundesregierung läuft derzeit ein Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit ADRs. 

 

Quelle

BT-Drucks. 19/7797 v. 15.2.2019, Antwort auf die Frage des Abgeordneten Fabio De Masi (Die Linke)

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