Erwerb eines Grundstücks von Geschwistern kann steuerbefreit sein (BFH)

Der Erwerb unter Geschwistern ist zwar nicht befreit, bei abgekürztem Übertragungsweg mittels unterbliebener Zwischenerwerbe jedoch möglich.

1. Die unentgeltliche Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück unter Geschwistern, die ein Elternteil in einem Schenkungsvertrag durch Auflage gegenüber dem beschenkten Kind angeordnet hat, kann —ebenso wie die Verpflichtung hierzu— aufgrund einer Zusammenschau grunderwerbsteuerrechtlicher Befreiungsvorschriften von der Grunderwerbsteuer befreit sein, wenn sich der tatsächlich verwirklichte Grundstückserwerb im Grunde als abgekürzter Übertragungsweg darstellt.

2. Die Steuerfreiheit des Grundstückserwerbs kann sich aus der mehrfachen Anwendung derselben grunderwerbsteuerrechtlichen Befreiungsvorschrift für die unterbliebenen Zwischenerwerbe ergeben

 

Quelle

BFH, Urteil vom 07.11.2018, Az: II R 38/15

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