Kfz-Kennzeichen-Scanning teilweise verfassungswidrig (BVG)
Das automatische Scannen von Kfz-Kennzeichen ist teilweise verfassungswidrig. Die in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen übliche Praxis solcher Kontrollen verstoße gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, erklärte das Bundesverfassungsgericht in zwei veröffentlichten Beschlüssen.
"In solchen Kontrollen liegen Grundrechtseingriffe gegenüber allen Personen vor, deren Kraftfahrzeugkennzeichen erfasst und abgeglichen werden, unabhängig davon, ob die Kontrolle zu einem Treffer führt", teilt das Bundesverfassungsgericht zu den Vorschriften in Bayern mit. Diese Eingriffe seien nur teilweise gerechtfertigt.
Für die Kennzeichenkontrollen müsse es einen hinreichend gewichtigen Anlass geben, damit der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt wird. Dem genügen die Vorschriften in Bayern nicht, da die Kontrollen nicht darauf beschränkt seien, Rechtsgüter von erheblichem Gewicht zu schützen.
Das heißt aber nicht, dass das Nummernschild-Scanning nun komplett verboten wird. Die Grenzen müssen nun allerdings enger gefasst werden. Die drei Bundesländer haben bis zum Jahresende Zeit, ihre Gesetze entsprechend anzupassen. Auch andere Bundesländer haben solche Kontrollen in ihren Polizeigesetzen verankert; beanstandet wurden aber nur jene in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen.
Bei dieser Art der Kennzeichenerfassung werden mit speziellen Geräten alle vorbeifahrenden Autos auf einem Straßenabschnitt gescannt. Kurz werden neben dem Nummernschild auch Ort, Datum, Uhrzeit und Fahrtrichtung erfasst, ohne dass die Insassen davon etwas merken. Diese Daten werden dann direkt mit denen in den Fahndungsdatenbanken abgeglichen. Gibt es einen Treffer, kann die Polizei sofort weitere Schritte einleiten. Ohne Übereinstimmung werden die Daten sofort gelöscht.
Steuern und das Scannen von Kfz-Kennzeichen
Die Tendenz der Rechtsprechung dürfte künftig auch für steuerliche Zwecke bedeutsam sein, denn das Sammeln von Daten durch die Behörden nimmt ständig zu. Beispielsweise sind folgende Konflikte denkbar:
- Kontrolle von Fahrtenbüchern
- Kontrolle des Umfangs der betrieblichen Nutzung eines Fahrzeugs
- Prüfung der betrieblichen Veranlassung von Fahrzeugkosten
- Kontrolle der Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte
- Ermittlung des Wohnsitzes bzw. des gewöhnlichen Aufenthaltes
- Sachverhalte mit Auslandesbezug
- Bewegungsprofile
- usw.