Umsatzsteuer - Kleinunternehmergrenze steigt von 17.500 auf 22.000 EUR (Bundesrat)

Die Umsatzsteuer von inländischen Unternehmern künftig nicht erhoben, wenn der Umsatz im vergangenen Kalenderjahr die Grenze von 22.000 EUR (statt derzeit 17.500 EUR) nicht überstiegen hat und 50.000 EUR (wie bisher) im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Nach dem Referentenentwurf sollte die Regelung ab dem Tag nach Verkündung des Gesetzes gelten. 

Wäre das Gesetz so noch in diesem Jahr verkündet worden hätte das die Folge gehabt, dass alle Unternehmer mit Vorjahresumsätzen zwischen 17.501 und 22.000 EUR plötzlich Kleinunternehmer gewesen wären, wenn ihr voraussichtlicher Umsatz im laufenden Jahr 50.000 EUR nicht übersteigt. Wohl aus diesem Grund wurde das Datum des Inkraftretens dieser Regelung nun doch auf den 01.01.2020 gelegt.

 

Quelle

Bundesrat
§ 19 Abs. 1 Satz 1 UStG

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