Bis 15.12.2019: Verlustbescheinigung bei der Bank/Versicherung beantragen um Verluste in der Steuererklärung berücksichtigen zu können
Bei Beantragung der Verlustbescheinigung bei Banken/Versicherungen können Verluste bei Einkünften aus Kapitalvermögen mit Gewinnen verrechnet werden. Dies erfolgt im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung
Der Verlust-Verrechnungstopf von einer Bank kann nur mit positiven Kapitalerträgen von einer anderen Bank/Versicherung im Rahmen der Einkommensteuer-Erklärung verrechnet werden , wenn bis spätestens zum 15.12.2019 die Verlust-Bescheinigung bei der Bank/Versicherung beantragt wird.
Hinweis: Dies gilt für die Verluste des Jahres 2019 im Rahmen der Einkommensteuer-Erklärung 2019, welche voraussichtlich in 2020 bzw 2021 erstellt werden wird.
Beispiel:
Verluste bei Bank 1: ./. 5.000€ mit 0€ einbehaltene Kapitalertragsteuer und 0€ SolZ
Gewinne bei Bank 2: 8.000€ (bereits Freistellungsauftrag iHv 1.602€ für Eheleute gestellt) mit 1.599,50€ einbehaltener Kapitalertragsteuer und 87,97€ SolZ
Nach Verlustbescheinigung im Rahmen der Einkommensteuer-Erklärung passiert Folgendes:
Einkünfte aus Kapitalvermögen: 8.000€ ./. 5.000€ Verluste ./. 1.602€ Sparer Pauschbetrag
Das ergibt 1.398€ Einkünfte aus Kapitalvermögen auf die grundsätzlich maximal 25% Steuer zu entrichten sind, somit 349,50€ Einkommensteuer und 19,22€ SolZ.
Demzufolge gibt es eine Erstattung iHv 1.250€ Einkommensteuer und 68,75€ SolZ, also insgesamt eine Erstattung iHv 1.318,75€.
Kontaktieren Sie uns, damit wir Sie vorausschauend beraten können wenn es um Ihre Kapitalerträge geht bzw um die Geltendmachung von Verlusten!
Quelle
§43a (3) S.4,5 EStG