Gewerblichkeit durch Vermietung von Wohnungen über Airbnb und andere Dienstleister (FG)

Wenn bei der Vermietung von Ferienwohnungen ein gewerblicher Vermittler verwendet wird (Airbnb oder andere Plattformen oder Dienstleister), dann führt dies zu einer gewerblichen Vermietung.

Damit wird die 75% Regelung außer Kraft gesetzt (75% der Vermietungstage ist die Wohnung belegt).

Konsequenzen für den Steuerpflichtigen bei gewerblicher Vermietung:

  1. Einlage der Wohnung, welche nun Betriebsvermögen wird, da ein Gewerbe begründet wird.
  2. Ein Verkauf der Wohnung nach 10, 15 oder 30 Jahren führt zu steuerpflichtigem Gewinn, da für Betriebsvermögen nicht die 10-jährige Spekulationsfrist bei Immobilien greift.
  3. Der „Betrieb“ Vermietung der Ferienwohnung muss steuerlich erfasst und dem Finanzamt gegenüber angemeldet werden.

 

Quelle

Urteil FG Mecklenburg-Vorpommern vom 20.12.2017, 3 K 342/14
Revision anhängig beim BFH unter dem Aktenzeichen IV R 10/18

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