Umsatzsteuer: Fahrschulunterricht ist kein steuerfreier Schulunterricht (BFH)
Fahrschulunterricht unterliegt weiterhin der Umsatzsteuer.
Fahrunterricht in einer Fahrschule ist ein spezialisierter Unterricht, der für sich allein nicht der für den Schul- und Hochschulunterricht kennzeichnenden Vermittlung, Vertiefung und Entwicklung von Kenntnissen und Fähigkeiten in Bezug auf ein breites und vielfältiges Spektrum von Stoffen gleichkommt und deshalb nicht unter den Begriff des Schul- und Hochschulunterrichts i.S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL fällt.
Quelle
BFH, Urteil vom 23.05.2019, Az: V R 7/19 (V R 38/16)