Kein Nachweis eines niedrigeren Grundstückswerts durch Bilanzansatz oder durch Ableitung aus dem Kaufpreis für Gesellschaftsanteil (BFH)
Für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts eines zum Vermögen einer Gesellschaft gehörenden Grundstücks reicht der Wertansatz des Grundstücks in der Bilanz der Gesellschaft nicht aus.
Der Nachweis eines niedrigeren Grundstückswerts kann regelmäßig auch nicht durch Ableitung aus dem Kaufpreis für einen Gesellschaftsanteil geführt werden.
Quelle
Bundesfinanzhof: Urteil vom 25.04.2018 – II R 47/15