Mietschulden: BGH erklärt Mehrfach-Kündigung für zulässig (BGH)
Neben einer fristgerechten Kündigung sprechen viele Vermieter im Falle von Mietschulden gleichzeitig eine fristlose Kündigung aus. Wird letztere unwirksam hat die fristgerechte Kündigung trotzdem Gültigkeit.
Der BGH hat doppelte Kündigungen von Mietverhältnissen für zulässig erklärt.
In dem konkreten Fall hatte ein Vermieter zwei Mietern in Berlin wegen
rückständiger Mieten fristlos gekündigt. Zur Sicherheit hatte er zusätzliche
eine fristgerechte Kündigung ausgesprochen – eine Praxis, die unter deutschen
Vermietern nicht unüblich ist.
Fristlose Kündigung abgewehrt
Nach der Kündigung bezahlten die Mieter ihren Mietrückstand zügig innerhalb
der Schonfrist beglichen. Dadurch wurde die fristlose Kündigung unwirksam.
Welche Auswirkungen das auf die fristgerechte Kündigung hat, musste der BGH nun
entscheiden. Im Zeitraum vom Erhalt der fristlosen Kündigung bis zur
Nachzahlung der Miete bestand schließlich im Grunde kein Mietverhältnis mehr,
das ordentlich hätte gekündigt werden können.
Fristgerechte Kündigung behält Wirkung
Dieser Auffassung der Vorinstanz folgte der BGH nicht. Die Bundesrichter urteilten, dass die vorsorglich und fristgerecht ausgesprochene Kündigung wirksam ist. Schließlich lasse sich daraus erkennen, dass der Vermieter das Mietverhältnis auch dann beenden will, wenn eine fristlose Kündigung aufgehoben wird.
Quelle
BGH, Urteil vom 19.09.2018, Az. VIII ZR 231/17 und VIII ZR 261/17
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