Betriebsprüfung - Richtsatzsammlung 2017 (BMF)
Das BMF hat die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2017 und die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2017/2018 bekannt gegeben.
Die Richtsätze sind ein Hilfsmittel für die Finanzverwaltung, Umsätze und Gewinne der Gewerbetreibenden zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen (§ 162 AO). Die Richtsätze sind für die einzelnen Gewerbeklassen auf der Grundlage von Betriebsergebnissen zahlreicher geprüfter Unternehmen ermittelt worden. Sie gelten nicht für Großbetriebe.
Die Richtsatzsammlung 2017 ist auf der Homepage des BMF verfügbar.
Quelle
BMF, Schreiben v. 05.07.2018 - IV A 4 - S 1544/09/10001-10