Die Höhe der Nachforderungszinsen für Verzinsungszeiträume im Jahr 2013 ist verfassungsgemäß (BFH)
Auch in Zeiten von Niedrigzinsen ist die gesetzlich bestimmte Höhe von Nachzahlungszinsen mit 0,5 Prozent pro Monat verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Das hat der BFH im Fall von Steuerzahlern festgestellt, die auf eine Einkommensteuernachzahlung erhebliche Zinsen zahlen mussten.
Quelle
BFH, Urteil vom 09.11.2017, Az. III R 10/16