Bundesverfassungsgericht urteilt am 10.04.2018 zur Grundsteuer (BVerfG)
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe will am 10.04.2018 seine Entscheidung verkünden, ob die Berechnung der Grundsteuer noch mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das teilte das Gericht am 23.03.2018 mit. Ebenfalls an diesem Tag steht die Entscheidung zur rückwirkenden Änderung von Gewerbesteuern an.
Die Grundsteuer, eine der wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinden, wird für Grundstücke sowie Gebäude auf der Basis von Einheitsdaten erhoben. Diese sind jedoch zum Teil schon Jahrzehnte alt. Das führt zu Ungerechtigkeiten, monierte der Bundesfinanzhof, der mehrere Fälle zur Überprüfung vorgelegt hat.
Damit fallen am gleichen Tag gleich zwei Urteile zu wichtigen Fragen des Steuerrechts: Am 10.04.2018 steht auch die Entscheidung zur rückwirkenden Änderung von Gewerbesteuern an. Das hatte das Gericht bereits mitgeteilt.