Mehrseitiges Übereinkommen gegen aggressive Steuergestaltungen unterzeichnet (BMF)
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat am 07.06.2017 gemeinsam mit Vertretern von über 60 Staaten einen völkerrechtlichen Vertrag unterzeichnet, mit dem zentrale Empfehlungen des G20/OECD-Projekts gegen "Base Erosion and Profit Shifting (BEPS-Projekt)" in bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen umgesetzt werden. Dies teilte das Bundesfinanzministerium mit.
Schnellere und flächendeckende Implementierung der BEPS-Empfehlungen
Wie das Ministerium mitteilt, erfasse das Übereinkommen nach seiner Erstunterzeichnung etwa 1.100 Abkommen, durch weitere Unterzeichner könne die Zahl auf über 2.000 ansteigen. Dadurch könnten zeitraubende bilaterale Revisionsverhandlungen von Doppelbesteuerungsabkommen durch einen einzigen völkerrechtlichen Akt ersetzt werden. Dies verkürze den Prozess zur Änderung der Doppelbesteuerungsabkommen deutlich und sorgt für eine flächendeckende Implementierung der BEPS-Empfehlungen.
Mehr Sicherheit vor missbräuchlichen Gestaltungen
Die Anpassungen durch das sogenannte "Mehrseitige Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung" sorgten dafür, dass die deutschen Doppelbesteuerungsabkommen sicherer gegen missbräuchliche Gestaltungen gemacht werden. Neben der Vermeidung der Doppelbesteuerung werde auch die Vermeidung der Nichtbesteuerung stärker betont. Übergeordnetes Leitprinzip der Empfehlungen sei der Grundsatz, dass die Besteuerung dort erfolgen soll, wo die unternehmerische Aktivität und die daraus resultierende Wertschöpfung stattfinden.
Ratifikation in kommender Legislaturperiode
Deutschland habe derzeit über 30 Doppelbesteuerungsabkommen für eine Modifikation durch das Mehrseitige Übereinkommen vorgesehen. Für viele weitere Doppelbesteuerungsabkommen werde derzeit geprüft, ob sie zu einem späteren Zeitpunkt für eine Modifikation durch das Übereinkommen in Frage kommen. Die Ratifikation des Mehrseitigen Übereinkommens in Deutschland solle in der kommenden Legislaturperiode erfolgen. Die ersten Anpassungen an den deutschen Doppelbesteuerungsabkommen könnten bereits ab 2019 anzuwenden sein, so das Bundesfinanzministerium.
Wesentliche BEPS-Empfehlungen in Deutschland bereits umgesetzt
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen vom 20.12.2016 habe Deutschland bereits wesentliche BEPS-Empfehlungen umgesetzt, insbesondere den Informationsaustausch über steuerliche Vorabzusagen (Tax Rulings) und die länderbezogene Berichterstattung großer Unternehmen (Country-by-Country-Reporting). Zudem sei eine Abwehrregelung gegen bestimmte hybride Gestaltungen, die zum doppelten steuerlichen Abzug derselben Zahlung führten, in dem Gesetz enthalten. Derzeit würden die Arbeiten an weiteren Regelungen gegen hybride Gestaltungen in Deutschland zur Umsetzung der Anti-BEPS-Richtlinie der EU laufen.
Quelle
Beck aktuell