Ermäßigte Umsatzsteuer auf Eintrittsgelder für Techno-Clubnächte möglich (FG)
BERGHAIN: Die Eintrittsberechtigungen für die Darbietungen von Techno-DJs im Rahmen sog. Clubnächten unterliegen nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG dem ermäßigten USt-Satz, wenn die musikalische Darbietung bei wertender Betrachtung den Charakter der gesamten Veranstaltung bestimmt und ihr das Gepräge einer konzertähnlichen Veranstaltung gibt. (Orientierungssatz nach EFG 2017, 256).
Quelle
FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.09.2016, 5 K 5089/14;
Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, Az. des BFH: V B 163/16